" 'Europa-Armee': EWG

Texte intégral

[S. 174] „Europa-Armee“: EWG

Die Aufnahme Westdeutschlands in das Militärpaktsystem war schon in einem Abkommen zwischen den Hohen Kommissaren der Westmächte und Adenauer vom 22. November 1949 vereinbart worden. Im September 1950 bekräftigten die Außenminister der Westmächte auf ihrer Tagung in New York dieses Vorhaben und beschlossen, Westdeutschland die Aufstellung erster Truppeneinheiten zu gestatten. Damit war die Remilitarisierung Westdeutschlands grundsätzlich beschlossen. Nach der New Yorker Konferenz wurde in Westdeutschland das „Amt Blank“ gebildet, der Vorläufer des späteren westdeutschen Kriegsministeriums.
Zur gleichen Zeit entstanden in Westdeutschland zahlreiche militaristische und revanchistische Vereinigungen. Ehemalige Hitlergenerale, wie Guderian, Halder, von Manteuffel, Speidel, sowie die ehemalige SS-Generale Hauser und Steiner forderten in der Öffentlichkeit, die Nürnberger Urteile zu revidieren, dann würden sie mit den Amerikanern gegen den Kommunismus ziehen.
Am 15. Februar 1951 begannen in Paris mit westdeutscher Teilnahme Verhandlungen über die Aufstellung einer „Europa-Armee“, die später als Projekt der „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) (siehe S. 146) bekannt wurde.
Der Bundestag beschloß im März 1951 das Gesetz über den Bundesgrenzschutz. In dieser Zeit standen bereits 140 000 Mann – als Polizei getarnt – unter Waffen. Sie, wie auch der geplante Bundesgrenzschutz, waren die Kaderreserve für die spätere westdeutsche Armee, deren Offiziere und Unteroffiziere vorwiegend der faschistischen Armee angehört hatten.